Ein jeder kehre vor seiner Haustür

Ordnungsamt will Schneebeseitigung stärker kontrollieren

Auch wenn das Wetter um die Weihnachtsfeiertage eher wie Frühling anmutete, der Kalender widerspricht dem vehement. Denn seit dem 22. Dezember herrscht Winter in Europa. Auch wenn man es angesicht von 15 Grad und blauem Himmel zum Produktionszeitpunkt des Müggelheimer Boten nicht glauben mag.

Aber die ersten kleinen Intermezzi des Winters gab es ja bereits im Herbst. Doch das war nur das Vorspiel. Der richtige Winter beginnt in der Regel erst nach Weihnachten – und es gibt etliche Stimmen die meinen, es wird diesmal wieder ein harter Winter. Vielleicht beginnt der ja mit Frühlingswetter?

Passend dazu kommt jedenfalls die Meldung des Ordungsamtes: Das Schneeräumen vor den Grundstücken wird jetzt stärker kontrolliert. Kein Auge solle mehr zugedrückt werden, sagt der für das Ordnungsamt zuständige Stadtrat Michael Grunst. Denn in der Vergangenheit habe es oft Beschwerden gegeben. Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz müssen Gehwege mindestens einen Meter breit beräumt werden, an Hauptverkehrsstraßen (Kategorie 1 +2) sogar 1,50 Meter. Wenn es keine Gehwege gibt, wie an vielen Straßen in Müggelheim, muss die von Fußgängern bevorzugte Seite entsprechend geräumt werden.

Dabei gilt:

  • Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen, bei länger anhaltendem Schneefall auch in angemessenen Abständen zwischendurch.
  • Bei Schnee- und Eisglätte muss unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt) gestreut werden. Streusalze und Auftaumittel sind, auch auf Privatgrundstücken, verboten!
  • Dauert der Schneefall bis nach 20 Uhr an oder tritt erst nach diesem Zeitpunkt Schnee und Eisglätte auf, muss bis 7 Uhr des Folgetages, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr, geräumt sein.

Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, oder unzulässig Auftaumittel benutzt, kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Gegebenenfalls wird eine Firma beauftragt, die den Gehweg frei räumt – dann kommen zusätzlich zu diesen Kosten noch Verwaltungsgebühren in Höhe von 65 Euro.

Das Ordnungsamt weist eindrücklich daraufhin, dass die finanzielle Seite das geringere Problem sei. Viel schwerwiegender sei es, wenn ein Mensch bei einem Sturz zu Schaden käme… Wer Verstöße gegen die Räumpflicht feststellt, kann sich an das Ordnungsamt unter der Nummer 902 97 46 29 wenden

Also lassen Sie uns den Winter genauso gut über die Bühne bringen, wie den Herbst, bei dem die Reinigung des Laubes nach Aussage des Ordnungsamtes gut funktioniert hat. Kommen Sie gut durch den Winter!

Weitere Informationen gibt es im Internet unter service.berlin.de/dienstleistung/326714/ sip