Müggelsee bald unter Naturschutz

Senat plant für das Erholungsgebiet strenge Auflagen

von Simone Jacobius

Die „Seebrücke” von Rübezahl wird nur im Landschaftsschutzgebiet liegen. Doch die Bereiche östlich und westlich von Rübezahl und Hotel Müggelsee sollen NSG werden. Foto: Jacobius

Am malerischen Ufer unseres Müggelsees leben Biber und Otter. Und die seltene Trauerseeschwalbe brütet dort, während der Seeadler seine Runden zieht. Idylle pur. Jetzt soll diese Idylle auch nachhaltig geschützt werden. Der Senat will große Teile des Müggelsee-Areals unter Naturschutz stellen. Das wiederum ist mit großen Auflagen für die Anwohner verbunden, nicht zu ihrer Freude. Betroffen sind neben dem Müggelsee auch „Die Bänke“ und der Berliner Teil des Fredersdorfer Mühlenfließes

Die Senatsverwaltung hat sich zwar bemüht, so viele Kompromisse wie möglich zu machen um die Einschränkungen für die Anwohner gering zu halten. So wird nicht alles unter Naturschutz gestellt, Teile auch nur unter Landschaftsschutz. Dennoch sind vor allem im künftigen Naturschutzgebiet die Auflagen sehr streng. Hier dürfen Hunde künftig nicht mal mehr an der Leine geführt werden und zum Teil müssen auch Bootsstege verschwinden. Einschränkungen für Sportboote, die über das bisherige Maß hinaus gehen, soll es allerdings nicht geben. Der Müggelsee gehört zu den Bundeswasserstraßen und Einschränkungen können dort nur durch das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes erfolgen.

„Im künftigen Naturschutzgebiet Müggelsee sollen bestimmte Uferbereiche ausgewählt und kennzeichnet werden, wo das Angeln und Baden in Zukunft nicht zulässig sind. Einschränkungen für das Angeln und das Baden im Müggelsee vom Boot aus erfolgen durch die Verordnung Müggelsee nicht. Die Regelungen in Bezug auf die Wasserflächen des Naturschutzgebiets Müggelsee beziehen sich nicht auf das Angeln und das Baden, sondern auf Störungen wie beispielsweise Feuerwerke oder Veranstaltungen auf dem Wasser oder Modellflugzeuge“, heißt es in der Senatserklärung. Also sind Angeln und Baden vom Boot aus weiterhin gestattet, vom Ufer aus nicht mehr in allen Bereichen. Auch sogenannte Floating Homes sind dann nicht mehr erwünscht.

Der Entwurf für die Unterschutzstellung des Müggelsees als Landschafts- und Naturschutzgebiet liegt noch bis zum 16. September in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aus und ist im Internet unter www.stadtentwicklung.berlin.de/sg-ausweisung/ einzusehen. Eigentümer von Wohngrundstücken, Gärten oder Stegen am Müggelsee und andere Nutzerinnen und Nutzer des Müggelsees können sich zu den geplanten Inhalten der Verordnung äußern und Bedenken vortragen. Denn durch die Ausweisung des Müggelsees als Landschafts- und Naturschutzgebiet sind viele verschiedene Nutzungsinteressen wie Tourismus, Naherholung, Wassersport, Stege, Wochenendhäuser, Veranstaltungen und Angeln berührt.