Bäume und Sträucher versperren oft die Sicht

Grundstücksbesitzer müssen für freie Sicht im Straßenverkehr sorgen. Darauf hat jetzt das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks hingewiesen.
Trotz anhaltender Trockenheit „schießen” Bäume, Hecken oder Sträucher förmlich und wachsen in den öffentlichen Verkehrsraum hinein. Das sorgt nicht nur für Sichtbehinderungen, sondern kann auch gefährlich werden. Denn gerade für Fußgänger besonders mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, aber auch radfahrende Kinder, birgt die Einengung der Gehwege durch überwachsende Gehölze eine Gefahr. Nicht nur, dass sie gegebebenfalls auf die Straße ausweichen müssen, können sie durch die Äste zum Sturz gebracht werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird – Fußgänger und Radfahrer nicht gesehen werden und auch selber nichts sehen können – oder Verkehrszeichen, Straßennamensschilder oder Straßenlaternen verdeckt werden. Ein weiteres Problem ist die eingeschränkte Befahrbarkeit der Straße für Fahrzeuge der Müllabfuhr und für Rettungsfahrzeuge.
Die Verkehrssicherung ist nicht nur eine Sache des Bezirkes, sondern auch eine der Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick bittet daher alle Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Das gilt für eine Mindesthöhe von 2,50 Meter über Geh- und Radwegen und 4,50 Meter über Fahrbahnen. Im Schadensfall haftet der Eigentümer der Randbepflanzung, die in den Verkehrsraum ragt. eine sache, die man sich relative einfach ersparen kann.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind derartige Rückschnitte, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, auch während der Vogelschutzzeit (1. März bis 30. September) zulässig, soweit sie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Es gibt also keinen Grund, nicht jetzt schon Hand anzulegen. sip