FBB hat die Fragen der Müggelheimer rund um den BER beantwortet

Von Hilla Uppenkamp

Als wir in der letzten Ausgabe von der Angerfest-Aktion des BVBB (Ihre Fragen an die FBB) berichteten und den Brief an die Flughafenbetreibergesellschaft (FBB) veröffentlichten, haben wohl die meisten von uns gedacht, dass die FBB diesen ignorieren würde. Doch wir wurden überrascht – mit dem Antwortbrief des Vorsitzenden der Geschäftsführung der FBB, Engelbert Lütke Daldrup. Wie angekündigt veröffentlichen wir jetzt auch diesen Brief.
Doch bevor Sie den Brief am Ende des Artikels lesen ein paar Vorbemerkungen dazu von mir. Vielleicht müssen Sie beim Lesen des Briefes ebenfalls ein wenig schmunzeln – zu stark erinnern einige Antworten an Floskeln aus Werbebroschüren, wie z.B. beim Hinweis auf den hochmodernen Schalldämmlüfter. Unerwähnt bleibt nämlich, dass der erwähnte Pollenfilter beispielsweise auf Kosten der Bürger jährlich ausgewechselt werden muss.
Der Hinweis, dass am BER höhere Kosten für Schallschutz aufgewendet werden müssen als an anderen Flughäfen, ist kein Entgegenkommen der FBB, sondern dem ungeeigneten Standort inmitten von Siedlungsachsen geschuldet. Ohne die von der Flughafengesellschaft selbst beantragten Schutzziele hätte es keine Genehmigung für diesen ungeeigneten Standort gegeben. Dennoch mussten die Bürger die Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses beim Schallschutz erst bei Gerichten einklagen, weil die Flughafengesellschaft munter dagegen verstoßen hat. 
Herr Lütke Daldrup erwähnt auch hier wieder die „unerhörte“ Summe von 730 Millionen Euro für besonders guten Schallschutz, vergisst aber zu erwähnen, dass inzwischen schon mehr als die Hälfte der Anträge von Anspruchsberechtigten im Tagschutzgebiet abgearbeitet wurden und nur dort die Maßnahmen kostenintensiv sind. Im reinen Nachtschutzgebiet wie es für viele Müggelheimer definiert ist, erhalten die Anwohner in der Regel nur den oben erwähnten Lüfter für ihre Schlafzimmer, der jeweils etwa 1300 Euro mit Einbau kostet. Damit verursacht er im gesamten Nachtschutzgebiet weniger als etwa 30 Mio Euro (12.000 Wohnungen à 2 Lüfter) an Kosten.
Die Antwort zu den Fragen in Hinsicht auf Nachtflugverbot und Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr aber lässt einem die Gesichtszüge entgleisen. Herr Lütke Daldrup hält die bestehende Regelung von Mitternacht bis 5 Uhr („höchstrichterlich bestätigt!“) für eine „faire Regelung für den Flughafen und unsere Nachbarschaft“.
Der Interessensausgleich, der vom BVerwG bestätigt wurde betraf einen Flughafen, der „in der Endausbaustufe“ 30 bis 33 Mio Passagiere pro Jahr abwickeln sollte. Diese Zahl wird nun bereits bei Eröffnung des BER überschritten sein. Schon 31 Mal hat die Flughafengesellschaft Änderungs- und Ergänzungsanträge zum Planfeststellungsbeschluss gestellt, weil sie noch mehr haben will, als der Planfeststellungsbeschluss erlaubt. Bisher hat die zuständige Behörde alle Anträge genehmigt. Herr Lütke Daldrup wagt es hier, uns Bürgern zu sagen, dass wir uns mit dem Nachtflug, der ohne die Änderungsgenehmigungen festgelegt wurde, für immer zufrieden geben sollen.
Mit den Plänen zum Masterplan 2040, bei denen die Kapazitäten auf eine Passagierzahl von 55 bis 58 Millionen erhöht werden soll, wird die Grundlage für die bisherige Nachtflugregelung zusätzlich weit verlassen. Für eine faire Regelung muss aber zumindest die Nachtruhe für die Anwohner sichergestellt werden, d.h., die bisherigen Nachtflugbeschränkungen entsprechend ausgeweitet werden, damit die Anwohner ausreichend geschützt sind, um nicht gesundheitlich geschädigt zu werden. Alles andere wäre nicht nur unfair, sondern wahrscheinlich auch rechtswidrig.
Bei der Beantwortung der Frage: „Wieviel Steuergeld wird noch verschwendet?“ hätte in jedem Deutschaufsatz mit Rot vermerkt gestanden „Thema verfehlt!“. Die Antwort des Geschäftsführers impliziert ja, dass die bisher aufgelaufenen Kosten von mehr als 5,7 Milliarden Euro die Fertigstellung bis zur Eröffnung beinhalten. Schon im Februar 2018 berichtete der rbb jedoch von Gesamtkosten bis zur Eröffnung von mehr als 7,3 Milliarden Euro – was der damalige Sprecher der FBB auch indirekt bestätigte. Das heißt wiederum, man muss diese Antwort genauso beurteilen, wie die vielen anderen wortreichen zur Grundstücksteuer, zu guter Nachbarschaft, Lärmbesteuerung u.a. – nämlich als Versuch, uns Müggelheimern Sand in die Augen zu streuen, um uns „wieder“ ruhig zu stellen. Aber wir werden nicht locker lassen. Der Kampf gegen den Flughafen am falschen Standort wird weitergeführt werden, von der Ortsgruppe des BVBB und allen, denen die Zukunft Müggelheims am Herzen liegt.

Hier der FBB-Brief

Sehr geehrte Frau Uppenkamp,
ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom 26. Juni 2019. Sie hatten mir darin zahlreiche Fragen und Anregungen zukommen lassen, die von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des Müggelheimer Angerfestes aufgebracht wurden. Auf die verschiedenen Fragen und Anregungen möchte ich im Folgenden gerne einzeln eingehen.
,,Was eröffnen Sie?“
Wir eröffnen den Flughafen Berlin Brandenburg im Oktober 2020.
,,Müssen Sie nicht alles sanieren – der modernen Zeit (Vorschriften) anpassen – wenn Sie eröff­nen?“
Tatsächlich ist ein erheblicher Teil des Gebäudes saniert worden. Diese Arbeiten sind aber abge­schlossen. Im Oktober 2020 wird ein Flughafen eröffnet, der den hohen behördlichen Anforderun­gen an Technik, Sicherheit und Brandschutz genügt.
,,Wieviel Steuergeld wird noch verschwendet?“
Die Baukosten für den BER betragen 5.794,6 Millionen Euro. Darin enthalten sind alle Bau- und Planungsleistungen seit dem Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2005 sowie Kosten, die durch die
Verschiebung der Eröffnungstermine entstanden sind. Das sind zum Beispiel Kosten für die Umset­zung des durch die Erweiterungen komplexer gewordenen Brandschutzkonzepts, den Umbau der Entrauchung, die bauliche Fertigstellung des Terminals und weitere Bau- und Planungsleistungen. In der Gesamtsumme sind ebenfalls 730 Millionen Euro für die Umsetzung des Schallschutzpro­grammes enthalten.
,,Warum wird beim Lärmschutz der Betroffenen gegeizt?“
Die Ansicht, dass beim Lärmschutz für die Anwohner des Flughafens gegeizt wird, teilen wir nicht. Ganz im Gegenteil möchten wir darauf hinweisen, dass das Budget fur das Schallschutzprogramm BER weit über 700 Mio. EUR beträgt und somit wesentlich höher liegt als an allen anderen deut­schen Flughäfen. Dies lässt sich nicht nur für das Budget, sondern auch für die bereits ausgezahl­ten Mittel feststellen. Weit über 300 Mio. EUR wurden bislang fur Entschädigungszahlungen und bauliche Schallschutzmaßnahmen an die Anwohner des Flughafens BER ausgezahlt.
Für die Müggelheimer dürfte zudem interessant sein, dass wir seit 2017 für alle bei Nacht genutz­ten Räume innerhalb des Nachtschutzgebietes einen hochmodernen Schalldammlüfter anbieten und die Kosten dafur übernehmen. Der Lüfter verfügt über eine automatische Be- und Entlüftung, über eine Wärmerückgewinnungsfunktion und einen Pollenfilter. Nach unserer Kenntnis sind wir in Deutschland der einzige Flughafen der diesen Lüfter anbietet.
,,Grundstückssteuer im Flughafengebiet: Muss die FBB diese nicht für die betroffenen Müggelhei­mer übernehmen? (Lärm)“
Der lnhalt dieser Frage erschließt sich uns leider nicht. Wir wüssten nicht, wieso wir die Grund­steuer für Grundstücke übernehmen sollten, die sich nicht in unserem Eigentum befinden.
Allgemein möchten wir bezüglich der Entwicklung von lmmobilienpreisen in Flughafennähe festhal­ten, dass die zuständigen Gutachterausschüsse wiederholt feststellen, dass die Grundstücke rund um den BER keinesfalls an Wert verlieren. Im Gegenteil, es werden sogar ein wachsendes Käufer­interesse und damit schnell steigende Kaufpreise festgestellt.
,,Was bedeutet für Sie gute Nachbarschaft?“
Wir setzen auf ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis. Wir suchen stetig den offenen Dialog mit den Anwohnern im Flughafenumfeld und arbeiten eng mit Gemeinden, Vereinen und anderen Inte­ressengruppen zusammen. Als einer der größten Arbeitsgeber in der Region sind wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Unser soziales Engagement zielt bewusst darauf ab, die Lebensqualität in Berlin-Brandenburg zu stärken.
,,Nachtruhe van 22:00 - 6:00 Uhr“ und ,,Nachtruhe ohne Ausnahme“
Hierzu wurde im Zuge der Planfeststellung ein lnteressensausgleich erzielt, der zudem höchstrich­terlich durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Dies ist eine faire Regelung für den Flughafen und unsere Nachbarschaft.
,,Lärm besteuern“
Steuern können nur durch staatliche Stellen erhoben werden. Im Übrigen tun wir auch in Zukunft viel für optimalen Schutz: Da uns die Minderung von Lärm wichtig ist, führen wir als erster Flughafen mit Inbetriebnahme des BER eine einzelereignisabhängige Erhebung von Lärmentgelten ein. Leises Fliegen wird damit be­lohnt, unnötig lautes Fliegen hingegen teurer.
,,Fliegen teurer machen“
Das System Luftverkehr arbeitet gegenüber anderen Verkehrsträgern sehr effizient. Über Steuern muss die Politik entscheiden.
,,Keine innerdeutschen Flüge“
So lange aus zeitlicher Sicht keine adäquaten Alternativen zur Verfügung stehen, kann auf Kurz­streckenfluge nicht verzichtet werden. Im Übrigen ist dies eine politische Frage. Die aktuell aufge­gebene Verbindung nach Nürnberg zeigt, dass bei attraktiven Bahnverbindungen innerdeutsche Flüge verzichtbar werden.
,,Neuen Flughafen jetzt planen: Dauer 20 Jahre“
Mit der Masterplanung hat der BER ein Konzept für die nächsten 20 Jahre.
,,Wir wollen, dass Sperenberg ausgebaut wird“
Im Jahr 1996 wurde anders entschieden und ein Ausbau von Sperenberg ist heute nicht mehr möglich.
lch hoffe, Ihnen mit den Antworten geholfen zu haben.Prof. Dr.-lng. Engelbert Lütke Daldrup