Bello-Dialog - Berlins neues Hundegesetz

Und wie Müggelheimer darüber denken

von Noreen Gleue

Katrin Leicht und ihre Hündin Kimi haben schon schlechte Erfahrungen mit nicht angeleinten Hunden gemacht. Mit Hundefreundin Elli gibt es allerdings keine Schwierigkeiten. Foto: Gleue

Mitte Februar hat der Senat ein neues Berliner Hundegesetz auf den Weg gebracht. Viele Standpunkte von Hundebesitzern und Hundegegnern wurden neu beleuchtet und im sogenannte Bello-Dialog diskutiert. Das Gesetz sieht eine generelle Leinenpflicht vor.

Ab 2016 müssen dann Hunde auf allen Straßen angeleint werden. Bisher gilt dies nur für Grünanlagen, belebte Straßen, Fußgängerzonen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auf Spielplätze oder in Schwimmbäder dürfen sie gar nicht mitgenommen werden. Nur noch in speziell gekennzeichneten Auslaufgebieten, in Berlin gibt es 33 davon, dürfen die Vierbeiner frei laufen. Das hört sich erst einmal nach einer sehr harten Reglung an.

Kann der Hundebesitzer allerdings einen Sachkundenachweis vorweisen, also einen Hundeführerschein besitzt, ist er von dieser generellen Leinenpflicht befreit.

Wer den Hundeführerschein haben möchte, muss für 80 bis 100 Euro eine Prüfung bei einem staatlich anerkannten Hundetrainer ablegen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, anhand seiner Hundesteuerbelege nachzuweisen, dass man innerhalb der letzten sechs Jahre, drei Jahre lang einen Hund besaß, der nicht durch Beißattacken auffällig wurde.

Hundehalter, die das betrifft, gelten in der Regel auch ohne Prüfung als sachkundig. Für diese Personen wird der Hundeführerschein voraussichtlich nur fünf bis zehn Euro kosten.

Neben dem neuen Hundegesetz gibt es auch eine Änderung im Straßenreinigungsgesetz. Schon längst besteht die Pflicht, die Hinterlassenschaften seines Hundes zu beseitigen. Hinzu kommen soll nun, dass der Hundeführer bei jeder Gassirunde verpflichtet ist, entsprechende Kotbeutel mitzuführen. Bisher musste ein Hund mit seinem Herrchen "in flagranti" erwischt werden, um ein Bußgeld auferlegt zu bekommen.

Auch eine Halsbandpflicht soll eingeführt werden. Dieses soll versehen sein mit Namen und Anschrift des Tieres und natürlich der Steuermarke. Außerdem muss zukünftig jeder Hundebesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung vorweisen können.

Änderungen gibt es auch in der Rasseliste. Die Zahl der gefährlichen Kampfhundearten soll von zehn auf vier reduziert werden. Neben den als gefährlich geltenden Hunden, die schon einmal zugebissen haben, sollen nur noch der Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und der Tosa Inu und deren Kreuzungen auf der Liste stehen. Für diese Hunde gilt nach wie vor eine Maulkorbpflicht.

Um diese neuen Vorschriften zu kontrollieren, sollen pro Bezirk zwei zusätzliche Stellen in den Ordnungsämtern geschaffen werden.

Der Müggelheimer Hundebesitzerin Katrin Leicht würde der Leinenzwang für sich und ihre Labradorhündin eine gewisse Sicherheit bringen. Ihrer Meinung nach, hat eben nicht jeder Hundebesitzer seinen freilaufenden Hund so im Griff, dass Gefahren immer zu vermeiden sind. Das hat ihre neunjährige Hündin gerade erst am eigenen Leib erfahren müssen. Zwei nicht angeleinte kleine Hunde haben die Labradordame attackiert und führten letztendlich zu blutigen Verletzungen des armen Tieres.

"Ja, auch meine Hündin benötigt einen gewissen Freiraum und ich lasse sie manchmal im Wald von der Leine. Doch sobald mir Menschen oder auch andere Hunde begegnen, mache ich Kimi sofort fest. Auch wenn mein Hund ein ganz liebes Wesen besitzt, kann man doch nie ganz genau einschätzen wie ein Tier in bestimmten Situationen reagiert. Ich selbst wünsche mir Sicherheit, aber ich möchte auch niemanden in Gefahr bringen!", sagte die Hundebesitzerin dazu.

Welchen Einfluss hätte das neue Hundegesetz eigentlich auf den Müggelheimer Wald. Viele Hundebesitzer sind ja genau dort mit ihren Lieblingen unterwegs.

"Das momentan in Rede stehende neue Hundegesetz betrifft als Örtlichkeit nicht vordergründig den Wald", meint Revierförster Andreas Scheller. "Hier besteht seit Jahr und Tag bereits eine gesetzliche Regelung im Landeswaldgesetz."

Ob und wie sich die geplanten Änderungen des Berliner Hundegesetzes auf Müggelheim auswirken, wird die Zeit zeigen.

Doch was auch in den Gesetzen steht, in jedem Fall ist Rücksichtnahme auf Menschen, die Angst vor Hunden haben angezeigt. Doch auch eine gewisse Toleranz, gegenüber Hundebesitzern, die ihre Hunde lieben und umsorgen, ist wünschenswert, denn für viele ist eben genau dieser, der beste Freund des Menschen.