Gewässerentwicklungsplanung für den Müggelsee vorgestellt

von Horst König, für den Umweltkreis

Für den 9. März hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nach Rahnsdorf in die Schule an den Püttbergen zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung eingeladen. Für den Umweltkreis nahmen Dr. Horst König und Harald Kampffmeyer teil. Vorgestellt wurde der Arbeitsstand am Projekt "Gewässerentwicklungsplanung Müggelsee/Müggelspree". In Berlin werden schon mehrere Fließgewässer gleichartig beplant. Nun wird auch ein Konzept für den Müggelsee und die Müggelspree erarbeitet. Die Gewässer sollen in einen besseren ökologischen Zustand versetzt und eine "Verbesserung der Lebensraumvielfalt" erreicht werden. Die Vorstellung erfolgte durch Vorträge und ausgehängte Karten.

Eingangs verwies Matthias Rehfeld-Klein von der Senatsverwaltung auf die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz und zur Verbesserung der Umweltressourcen, die sich aus EU-Richtlinien ergeben, und führte aus, dass die sich daraus ergebenden Umweltziele nicht verhandelbar sind. Verhandelbar sind lediglich unterschiedliche Wege zum Erreichen der Ziele.

Hauptvortragender war der Projektleiter Dr. Uwe Koenzen, Chef eines Planungsbüros, das für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt seit zwei Jahren am Projekt arbeitet.

Das Projekt umfasst den Fluss- und Seebereich vom Spreeausfluss aus dem Dämeritzsee bis zum Spreetunnel in Friedrichshagen. Ausgegliedert ist der östliche Randsee "Die Bänke" und die Inseln dort, dieses Areal wird gesondert bearbeitet. Das Projekt sieht die Einteilung des Sees, der Spree und deren Ufer in vier Zonen vor:

  • Meidezonen
  • Anliegerzonen
  • Nutzungszonen
  • Fahrrinne im Müggelsee

In den Meidezonen, die sich u.a. südlich und westlich der Fahrrinne im Müggelsee befinden, sollen Menschen sich so wenig wie möglich aufhalten. Die Natur soll ungestört sein. Ins Wasser gestürzte Bäume bleiben liegen, wie sie liegen, so auch auf dem Uferstreifen. Die Einteilung der Meidezonen auf dem Wasser wird nicht sichtbar sein. Die Menschen sollen es durch "öffentliche Bekanntmachung" erfahren. Auch der kleine Müggelsee soll auf West- und Südseite eine Meidezone werden.

Die Anliegerzonen sind die Ufer, an denen Wassergrundstücke liegen, und erfahren keine substantielle Veränderung bzw. Einschränkung, abgesehen von vielleicht wesentlichen Eingriffen in den Uferverbau.

Nutzungszonen des Sees sind im Wesentlichen nördlich der Fahrrinne gelegen, in ihnen ist die Nutzung entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen möglich. Da kann geangelt, geschwommen und gesegelt werden.

Die Fahrrinne im Müggelsee ist die gerade Linie vom Spree-Eingang zum -Ausgang. Alle Motor angetriebenen Wasserfahrzeuge dürfen den See nur in der Rinne befahren. Der Müggelsee und die Müggelspree sind Bundeswasserstraßen, die Uferstreifen jedoch nicht.

Detaillierte Informationen zur Lage der Zonen sind unter der Adresse http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/download/spree_GEK_Mueggelsee_Mueggelspree-Vortrag090315.pdf auf den Seiten 51 und 52 zu finden.

Um den Zielzustand zu erreichen, sind neben obiger Zoneneinteilung noch Maßnahmen zu realisieren, die da wären: Palisadenbau im Wasser, Schaffung kleiner Flachwasserbereiche am Ufer, Entfernen unökologischen Uferverbaus und Herstellung "ingenieur-biologischen" Uferverbaus. Palisaden meist parallel zum Ufer gibt es schon jetzt, meist zum Schutz von Schilfanpflanzungen. Es sollen mehr gesetzt werden, teilweise mit neuem Zweck, nämlich der künstlichen Anlage von neuen Flachwasserbereichen in den Meidezonen. Da sollen an den im Wasser gesetzten Palisaden auf der dem Land zugewandten Seite Sandaufschüttungen erfolgen, so dass zwischen Ufer und Palisade kleine Flachwasserbecken entstehen (nach Vorbild des natürlichen Thyrn).

Historisch entstanden gibt es unterschiedlichste Uferbefestigungen an Müggelspree und z.T. am See: Ufermauern, Betonelemente, Stahlspundwände. Diese sollen möglichst entfernt werden, da sie "unökologisch" sind. Dafür soll "ingenieur-biologischer" Uferverbau geschaffen werden, praktisch also Holzfaschinen, gestützt von gerammten Holzpfählen. Die zu beseitigenden Verbauungen hatten den Vorteil, ausgesprochen langlebig und damit billig zu sein. Faschinen halten nicht so lange, verlangen mehr Instandhaltung. Damit entsteht die Kostenfrage. Wer bezahlt Abriss und Neubau? Die Frage wurde in Saal gestellt. Als Antwort hieß es nur, es käme sehr darauf an, was je Grundstück im Grundbuch steht. Ließe sich über diesen Weg nichts machen, müsse man jeweils den Einzelfall betrachten. Es schien so, dass Kostentragung durch den Staat wohl nicht präferiert wird. Unbeantwortet blieb auch, ob, und wenn ja welche, Folgen für die Steganlagen der ökologische Umbau hat. Hier hieß es nur, das müsse noch geklärt werden.

Das Projekt wird weiter bearbeitet. Ende 2015 soll die Endfassung stehen, die Umsetzung ist 2016 zu erwarten.