Kommt Bewegung in den Streit um den Müggelturm?

Im Streit um das Müggelturm-Areal scheint Bewegung zu kommen. Nach Presseberichten ist der Berufungstermin vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) am 1. Oktober aufgehoben worden. Der Köpenicker Investor Michael Große möchte das Areal entwickeln und hat dazu bereits einen Vertrag mit dem Liegenschaftsfond abgeschlossen. Doch der ist noch schwebend unwirksam, weil zurzeit noch der Kaufvertrag mit dem Krefelder Investor Marc Förste gilt. Der Liegenschaftsfonds hatte auf Rückabwicklung des Vertrages geklagt, Förste war dagegen in Berufung gegangen. Wir hatten schon mehrfach darüber berichtet.

Der Liegenschaftsfonds will den Vertrag mit Förste rückabwickeln, weil er sich nicht an die 2007 vertraglich festgelegten Absprachen gehalten hat. Dazu gehröte beispielsweise auch, einen Bauantrag bis Ende 2010 einzureichen.

Haken an der Sache: Förste muss, bevor der Deal mit Große festgemacht werden kann, die Grundschuld löschen lassen. Förste soll, nach Insiderberichten, eine Schuld von 500.000 Euro im Grundbuch eintragen haben lassen. Er war gegen die Entscheidung des Landgerichts Krefeld, dass die Rückabwicklung des Vertrages für legitim erklärte, in Berufung gegangen. Schließlich habe er das angeforderte Gutachten zum Naturschutz noch nachgereicht und auch schon mit den Arbeiten wie der Entkernung der Gebäude begonnen. Förste, der für das Areal nur 25.000 Euro bezahlt hat, will nun im Fall einer Rückabwicklung den Verkehrswert des Grundstücks, nebst aller Kosten für bereits erbrachte Leistungen erstattet haben. Er plante ursprünglich, die alten Restaurants wieder aufzubauen und neue Flächen für Veranstaltungen zu schaffen.

Der Immobilienkaufmann Große möchte das verfallene Müggelturm-Areal wieder zum Ausflugsziel machen – mit Restaurants und einer Veranstaltungsarena für Konzerte, Lesungen und Theateraufführungen. Auf dem Turm kann sich der Lebensgefährte von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein standesamtliche Trauungen vorstellen. Nun bleibt abzuwarten, was die Aufhebung des Berufungstermins zu bedeuten hat. Eine schriftliche Begründung des OLG lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. sip

Unser Kulturtipp

Lange Nacht der Bibliotheken

Zum zweiten Mal findet am 24. Oktober die Lange Nacht der Bibliotheken statt. Die Mittelpunktbibliothek Köpenick bietet aus diesem Anlass einen besonderen "Leckerbissen": "Berlin tanzt in Clärchens Ballhaus - 100 Jahre Vergnügen" bietet einen bunten, unterhaltsamen Streifzug durch Berliner Kulturgeschichte. Das Buch wird von Marion Kiesow präsentiert. Der intime Blick in DIE Institution des legendären Berliner Nachtlebens ist Vergnügen pur. Doch Tango und Swing finden nicht nur auf dem Papier statt, sondern auch höchst real... Die Tangueros Uta Bonz und Wolfram Spaete bringen den Besuchern die Atmosphäre von damals tänzerisch nahe.

wann: 24.10., 19.30 Uhr

wo: Mittelpunktbibliothek, Alter Markt 2

was: Lesung mit Musik und Tanz zu Clärchens Ballhaus