Nachtrag zur Afrikanischen Schweinepest

Das offizielle Statement

Die Antwort zur Afrikanischen Schweinepest aus dem Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes erreichten uns leider erst nach Redaktionsschluss der Februar-Ausgabe. Deswegen jetzt noch einmal das offizielle Statement des Bezirksamtes zu der Seuche in dieser Ausgabe des Müggelheimer Boten.

1. Ist die Panikmache, der Medienhype um die Schweinepest berechtigt oder überzogen?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende und für Schweine zumeist tödlich verlaufende Viruserkrankung. Deshalb gehört sie zu den anzeigepflichtigen und damit staatlich zu bekämpfenden Tierseuchen. Die ASP grassiert bereits seit 2007 in weiten Teilen Osteuropas, inzwischen ist sie bis nach Polen und Tschechien vorgedrungen. Das ASP-Virus wird von Tier zu Tier übertragen, aber auch über „Vehikel“ wie Fahrzeuge, Gerätschaften oder Menschen (Schuhwerk, Kleidung). Ebenfalls spielt die Ausbreitung der Seuche über Lebensmittel und Speiseabfälle (z.B. infizierte Fleisch- und Wurstwaren) nachweislich eine große Rolle. Der freie Reise- und Warenverkehr innerhalb der EU führt dazu, dass diese Ausbreitungs- und Übertragungswege sehr real geworden sind. Aus den genannten Gründen ist es gut und richtig, dass die Medien die aktuelle Bedrohung durch die ASP nun aufgreifen und die Bürger darauf hinweisen.

2. Mit welchen Auswirkungen auf Mensch und Tier ist zu rechnen, wenn sie in Deutschland ankommt?
Die ASP ist für den Menschen ungefährlich. Die Auswirkungen eines Seuchenausbruchs sind deshalb v.a. tierschutzrechtlicher und wirtschaftlicher Art. Bei Ankunft der Seuche in Deutschland ist mit hohen Verlusten unter den Wildschweinen zu rechnen. Falls eine Übertragung auf Hausschweine erfolgt, greifen staatlich vorgeschriebene Bekämpfungsmaßnahmen, zu denen auch die vorsorgliche Tötung ganzer Bestände gehört. Exportverbote für lebende Tiere, sowie Fleisch- und Wursterzeugnisse wären zu erwarten.

3. Gibt es im Falle eines Falles wieder einzelne Bezirke, die unter Quarantäne gestellt werden, oder ist dann gleich ganz Deutschland betroffen?
Die Bekämpfungsmaßnahmen sind europaweit einheitlich geregelt und in nationalen Bekämpfungsgesetzen und -verordnungen festgelegt. Bei Ausbruch der ASP sind Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete mit vorgeschriebenen Radien um den Ausbruchsort einzurichten. Oft werden bei der Einrichtung dieser Gebiete Bezirks- und auch Landesgrenzen überschritten. Dementsprechend müssen die Bezirke zusammenarbeiten, was sie auch jetzt schon durch gemeinsame Beratungen und Absprachen tun. Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung kommt dabei eine beratende und koordinierende Funktion zu. Sie übernimmt auch die Abstimmung mit anderen Bundesländern.

4. Seit wann ist die ASP bereits bekannt und wie dicht hat sie sich schon an Deutschland herangearbeitet?
Das ASP-Virus wurde nach einem Ausbruch der Seuche in Afrika 1921 das erste Mal offiziell beschrieben. Mit Virusnachweisen auf der iberischen Halbinsel hat das Virus Europa bereits in den sechziger Jahren erreicht. Die derzeitige Bedrohung ist durch die Ausbreitung der Seuche seit 2007 über Osteuropa entstanden. Die letzten Ausbrüche und Virusnachweise wurden aus der Umgebung von Warschau sowie aus dem Osten der Tschechischen Republik gemeldet.

5. Was kann jeder Einzelne tun, um eine Verbreitung zu vermeiden?
Wie schon beschrieben, kann das Virus leicht im Handels- aber auch im Reiseverkehr übertragen werden. Jeder, der von Reisen aus osteuropäischen Ländern zurückkehrt, sollte unbedingt darauf verzichten, Lebensmittel, die Schweinefleisch enthalten, mitzubringen. Jeder und jede, der bzw. die dort in ländliche Gebiete reist, sollte Kontakt zu Wild- und Hausschweinen möglichst vermeiden bzw. hinterher angebotene Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen unbedingt wahrnehmen.
Wer in unseren Wäldern unterwegs ist und auf auffällige Wildschweine trifft, oder ein totes Wildschwein auffindet, melde dies bitte beim zuständigen Forstamt oder beim zuständigen Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes. Wildschweine dürfen nicht gefüttert werden. Speiseabfälle und Lebensmittelreste dürfen nur so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine nicht erreichbar sind.
Für Bürger, die selbst Hausschweine halten gilt, dass der Kontakt der Hausschweine zu Wildschweinen unbedingt vermieden werden muss und dass die Verfütterung von Speiseabfällen verboten ist.

6. Darf man noch unbedenklich Schweinefleisch essen, auch aus anderen Ländern?
Ja, das kann man, da das ASP-Virus nicht auf den Menschen übertragbar ist und der Mensch dementsprechend nicht an dieser Seuche erkranken kann.

7. Nehmen andere Staaten das Problem genauso ernst wie wir Deutschen?
Wie unter Frage 3 schon aufgeführt sind die Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP europaweit abgestimmt und einheitlich geregelt. D.h. dass zumindest für die EU-Mitgliedsstaaten einheitlich gegen die Seuche vorgegangen wird. Dies beinhaltet nicht nur Maßnahmen nach Ausbruch der Seuche, sondern auch vorsorgliche Maßnahmen wie europaweite Monitoringprogramme und Meldesysteme.

8. Wie sorgen Sie vor?
Es finden regelmäßige Absprachen mit den anderen Bezirksämtern, mit der Senatsverwaltung sowie der Berliner Forstverwaltung statt, um die vorgeschriebenen Maßnahmen im Falle eines Seuchenausbruchs gemeinsam umsetzen zu können.