Aktion gegen falsches Parken

Ordnungsamt demonstrierte gemeinsam mit der Feuerwehr die gefährliche Parksituation am Kleinen Müggelsee

Von Simone Jacobius

Glücklicherweise nur eine Demonstration für die Presse und kein Notfall: Es ging nur millimeterweise voran

Falschparken kann Leben kosten. Das wurde am 22. Juli anschaulich bei einer Übung am Kleinen Müggelsee demonstriert. Denn auf Einladung des Ordnungsamtes simulierten Polizei und Feuerwehr den Ernstfall – und scheiterten an den zugeparkten Straßen. Es war so eng, dass die Feuerwehr nur mit viel Rangieren und ganz langsam millimeterweise vorwärts kam, manchmal auch gar nicht mehr. Im Falle eines Notfalls oder eines Brandes wäre wertvolle Zeit verstrichen. Insgesamt wurden zehn Autos abgeschleppt, die den Verkehrsfluss enorm beeinträchtigt hatten und zwölf „Knöllchen” geschrieben.
Der Kleine Müggelsee ist eines der Schwerpunktgebiete für Falschparker- Kontrollen. Bereits vor drei Jahren simulierten Ordnungsamt Treptow-Köpenick, Berliner Feuerwehr, Polizei und Berliner Forsten den Ernstfall am Kleinen Müggelsee. Seither musste der Allgemeine Ordnungsdienst in den Sommermonaten immer wieder feststellen, dass die Rettungswege sowie Flächen im Wald, insbesondere durch die Besucher der Badestelle, ordnungswidrig als Parkfläche genutzt wurden. An einem gut besuchten Wochenende wurden auch schon einmal über 500 Verstöße geahndet. Nur ein- bis zweimal im Jahr rücken die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu viert an, weil Autos abgeschleppt werden sollen. Häufiger ist es aus personellen Gründen nicht möglich. Denn die 30 Mitarbeiter des Ordnungsamtes arbeiten im Zwei-Schicht-Betrieb.
Der für Ordnungsangelegenheiten zuständige Stadtrat Rainer Hölmer erläuterte: „Wir möchten das Problembewusstsein in der Bevölkerung schärfen und klarmachen, dass den Einsatzkräften im Notfall wertvolle Zeit durch zugeparkte Rettungswege verloren geht. Gedankenlosigkeit beim Falschparken kann Menschenleben kosten!“. Es ging also nicht um Schikane, sondern darum, auf das Problem aufmerksam zu machen. Denn jeder kann in die Situation geraten, schnelle Hilfe nötig zu haben. Hinzu komme, dass sich beim Parken auf Gras oder trockenem Laub auch die Waldbrandgefahr durch heiße Katalysatoren und Motoren erhöht. Hölmer äußerte sein Unverständnis darüber, dass viele der Erholungssuchenden mit dem Auto kommen und dann offenbar auch noch einen Parkplatz dicht am Wasser möchten. Dabei sei der Kleine Müggelsee bestens per Fahrrad oder mit dem ÖPNV zu erreichen.
Der Sondereinsatz erfolgte an einem Sonntagnachmittag bei bestem Sommerwetter, so dass sich im Neuhelgoländer Weg die übliche Situation bot: Auf dem hinteren Teil der engen Straße standen die Autos beidseitig, teilweise Stoßstange an Stoßstange, im absoluten Halteverbot. Die Feuerwehr hatte keine Chance, schnell zum Einsatzort zu kommen. Dabei muss es im Notfall mit hoher Geschwindigkeit gehen.
Weil die Übung einen präventiven Charakter haben sollte, wurden die Maßnahmen im Vorfeld angekündigt. Per Megaphon wurden Durchsagen am Strand gemacht mit dem Hinweis, falsch parkende Fahrzeuge korrekt umzusetzen. Nur zwei Badegäste machten davon Gebrauch, eine junge Frau erkundigte sich, ob ihr Wagen richtig steht. Machte er! Und ein Mann in Badehose sagte, er solle den Wagen von Freunden umsetzen, die gerade in Neu-Helgoland essen würden. Er nahm sogar in Kauf, dass er jetzt den Bußgeldbescheid bekommt… So ganz kauften die Ordnungs-
amt-Mitarbeiter ihm die Geschichte nicht ab. Weil er den Wagen noch umsetzte, blieb es bei einer Ordnungswidrigkeit von 20 Euro. Anderenfalls hätte das Abschleppen 200 Euro gekostet. „Es geht hier nicht um Schikane oder Abzocke, sondern um die Sicherheit von Menschen”, appelliert Hölmer. Während sich die Abschleppwagen rückwärts zu den Einsatzorten durchpflügten, steckten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes deshalb Info-Flyer an jedes Auto: „Rettungswege freihalten!”. Da der Lerneffekt der Badegäste nicht nachhaltig ist, wie das Ergebnis aus 2015 und jetzt zeigt, sollen weitere Hinweis-Schilder aufgestellt werden.

Kleine Nachhilfe

Auch an den Stellen, wo das Parken am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen gestattet ist, muss die erforderliche Durchfahrtsbreite gewährleistet sein. Diese beträgt gemäß § 12 Absatz 1 der StVO insgesamt mindestens 3,05 Meter:
Ist dies nicht gegeben, weil auf der anderen Straßenseite bereits ein Fahrzeug steht, darf auf der gegenüberliegenden Seite auch nicht geparkt werden. Das gilt auch, wenn kein anderes parkendes Auto da ist. Die 3,05 Metern bis zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand müssen eingehalten werden.