Zu: „Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion – muss uns das interessieren?“, Ausgabe 04-18

Was für Tegel gilt, gilt auch für Schönefeld.
Beide Flughafen-Standorte sind innerstädtisch bzw. Schönefeld nahezu innerstädtisch und den Anwohnern nicht zumutbar.
Infolge der zukünftig wesentlich höheren Zahl der Flugbewegungen in Schönefeld werden die Belastungen durch Fluglärm und Schadstoffe die hier Wohnenden unvergleichlich stärker treffen.
Dies wurde auch in der Urteilsbegründung des BVerwG vom 16.03.2006 kritisch derart vermerkt, dass durh den Bau des Flughafens einer Vielzahl von Lärmbetroffenen Opfer bis an die Grenze des rechtlich Hinnehmbaren zugemutet werden und mehr als 40.000 Personen Fluglärmbeeinträchtigungen jenseits der Grenze der Zumutbarkeit ausgesetzt werden.
Diese Belastungen beziehen sich auf einen mittelgroßen Regional-Flughafen für den Bedarf der Region mit 30 Millionen Passagieren und 360.000 Flugbewegungen im Jahr. Das Gerichtsurteil selbst war damals mit 3:2 Richterstimmen denkbar knapp ausgefallen.
Im vorliegenden 2. Entwurf des LEP HR, der in den Medien kaum kommuniziert wurde, werden viele zwischenzeitliche Entwicklungen und Ereignisse ignoriert.
Obwohl Politiker aller Parteien anerkennen mussten, dass Schönefeld der falsche Flughafen-Standort ist, müssen sich seit Jahren die betroffenen Bürger den notwendigen passiven Schallschutz vor Gericht erstreiten.
Das in Brandenburg erfolgreiche Volksbegehren für ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr (in Tegel Nachtflugverbot von 23-6 Uhr) und einen weiteren Flughafen-Standort für den Ballungsraum werden ebenso ignoriert wie der erfolgreiche Volksentscheid in Berlin für die Offenhaltung von Tegel.
Auch die seit mehreren Jahren durch den Billig-Flugverkehr rasante Steigerung der Passagierzahlen und Flugbewegungen wird unter Bezugnahme auf den überholten LEPRO von 2003 bzw. 2007 nicht zur Kenntnis genommen. Man kann wie andere Kritiker auch eher vermuten, dass durch diesen LEP HR vielmehr die rechtlichen Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau i.S. des derzeit diskutierten Masterplanes auf knapp 60 Millionen Passagiere und eine unbegrenzte Anzahl von Flugbewegungen dieses nicht geeigneten Standortes geschaffen werden sollen.
Mit unseren Stellungnahmen müssen wir versuchen, dies zu verhindern und die Neuplanung eines besser geeigneten, raumverträglichen und die Menschen nicht belastenden Standortes fordern.
Unsere Stellungnahmen müssen bis spätestens 7. Mai (Poststempel entscheidet) eingereicht sein bei: Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Referat GL 6, Postfach 600752, 14111 Potsdam. Dr. Heinz Stein


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