Polizei warnt

Vollmachten können missbraucht werden

Von Simone Jacobius

Immer mehr Menschen erteilen Angehörigen, Freunden oder Nachbarn eine Vorsorge-, General- oder Kontovollmacht Das ist auch gut so, soll sie doch helfen, wenn Sie selbst Hilfe benötigen und zwar durch Personen, denen Sie vertrauen. Doch nicht alle Menschen meinen es gut. So kann diese Vollmacht auch missbraucht werden.

Die Polizei Berlin rät: „Bedenken Sie also, wem Sie Ihr Vertrauen schenken.” Nicht jeder, der mal ein bisschen zuhört, ab und zu mal eine Gefälligkeit übernimmt oder im Haushalt hilft, ist auch wirklich vertrauensvoll. Häufig erbitten diese Täter Zugang zu Ihrem Vermögen. Sie brauchen Bankvollmachten, sagen, dass Ihre Geldanlagen nicht mehr sicher sind, machen Angst vor einem möglichen Zugriff durch den Staat, reden schlecht über Ihre Angehörigen, die sich so selten melden und ähnliches. Natürlich ist nicht jeder hilfsbereite Mensch ein schlechter Mensch. Doch, wie es so schön heißt, Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Mit einer Vorsorgevollmacht können diese netten Menschen nämlich alle Entscheidungen treffen, die Sie auch treffen: Was Sie essen, wer Sie besucht, mit wem Sie reden, wie Sie gepflegt werden und was mit Ihrem Haus und Geld passiert. Denn Tätern geht es um Ihr Geld, nicht um Ihr Wohl. Deswegen rät die Polizei, von vornherein klare Grenzen zu setzen und zu sagen, was Sie nicht wollen, was andere dürfen und nicht dürfen.

Generell gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Schauen Sie nach, was eingekauft wird – nur das, was Sie auch brauchen und bekommen haben? Zählen Sie das Wechselgeld nach. Kontrollieren Sie Ihre Bankauszüge darauf, ob auch wirklich nur Ihre Rechnungen abgebucht werden, oder womöglich auch fremde. Und, ob Sie auch wirklich alle Auszüge bekommen haben.

Am besten klappt das mit Menschen, denen Sie uneingeschränkt und schon lange vertrauen. Eine Vollmacht sollte diesen Personen unter Zeugen ausgestellt werden und mit dem klaren Vermerk, dass sie sich nicht selber begünstigen dürfen. Hilfreich ist es, eine Kopie davon beim Hausarzt zu hinterlegen. Man kann aber auch die Bankvollmacht auf einen maximalen Geldbetrag pro Monat beschränken, oder zwei Bevollmächtigte einsetzen, die sich gegenseitig kontrollieren. 

Bei einem Verdacht erstatten Sie schnell Strafanzeige und stellen Sie unbedingt Strafantrag, denn nur dann wird die Polizei auch tätig.

Auch Annette Mau vom Landeskriminalamt hat das Thema in einem langen Artikel aufgegriffen. Darin heißt es, dass viele Täter ihren Opfern guten Willen und Hilfsbereitschaft vorgaukeln, um später Forderungen für ihre Dienste zu stellen. Aber ein großer Teil würde auch einfach aus der Nähe-Situation heraus handeln, wie es sich beispielsweise aus der Pflege ergibt, und eher ein Gelegenheitstäter sein. Sie lassen einfach etwas „mitgehen” oder sich schlichtweg „beschenken”. Für die Polizei sei es schwierig, das zu ahnden, weil sich viele Opfer schuldig fühlen, weil sie das mit sich haben machen lassen. Außerdem geschehen „viele dieser Taten im sozialen Nahbereich der Opfer und stammen die Täter nicht selten aus der nächsten Umgebung. Es sind Angehörige, Freunde, Nachbarn”, heißt es bei Mau.

Die typischen Täter seien häufiger als bei anderen Delikten weiblich und im mittleren Alter. Einfach deswegen, weil sie im überwiegenden Teil die Pflege übernehmen – sowohl im privaten wie auch im professionellen Bereich.

Weil die Verfolgbarkeit dieser Straftat spätestens mit dem Tod des Opfers endet, ist es so wichtig, rechtzeitig Augen und Ohren aufzusperren.