Positives Signal: Hebesatz für Grundsteuer gesenkt

Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hat angekündigt, den Grundsteuer-Hebesatz in Berlin deutlich senken zu wollen. Künftig beträgt er 470 statt 810 Prozent. Der Schritt sei notwendig, um untragbare Belastungen für Grundstückseigentümer und Mieter durch die Neuregelung der Grundsteuer zu vermeiden, sagte er.

Dazu erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Die geplante Senkung des Hebesatzes auf 470 Prozent ist eine gute Botschaft, auch für die Menschen die in ihren eigenen Einfamilienhäusern wohnen. Dass Berlin zusätzlich seine Möglichkeit nutzt, auch die Steuermesszahl anzupassen, ist besonders begrüßenswert.” Diesen Ansatz hatte insbesondere der VDGN vorgeschlagen, da damit die Grundsteuer sozialverträglicher gestaltet wird. Denn diese Sorgen hat nicht zuletzt noch einmal die vom VDGN initiierte Petition deutlich gemacht, die von mehr als 12.000 Berlinerinnen und Berlinern unterschrieben und am 18. Januar an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner und an Finanzsenator Stefan Evers überreicht wurde.   

Nach Berechnungen des VDGN in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Mazars würde sich mit den neuen Hebesätzen für ein Beispielhaus in Berlin-Kaulsdorf folgendes Bild ergeben:

Bisherige Grundsteuer: 346,47 Euro

Neue Grundsteuer bei bisherigem Hebesatz von 810 Prozent: 1026,76 Euro

Neue Grundsteuer mit neuem Hebesatz von 470 Prozent: 595,77 Euro

Dazu Jochen Brückmann vom VDGN: „Die Berechnungen zeigen, dass Berlin im Rahmen des gewählten Bundesmodells seine Möglichkeiten zur Preisdämpfung insbesondere in den besonders betroffenen östlichen Stadtrandlagen genutzt hat. Jetzt kommt es darauf an, die angekündigte Härtefallregelung treffsicher zu gestalten – insbesondere auch für Menschen mit geringem Einkommen in selbstgenutzten Eigentum.“

Davon unabhängig: Die grundsätzliche Kritik des VDGN am neuen Grundsteuermodell des Bundes bleibt bestehen: Es ist viel zu bürokratisch und insbesondere durch pauschalisierte Wertannahmen in vielen Einzelfällen nicht steuergerecht. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis die eingereichten Klagen zur Verfassungsmäßigkeit kommen.

Die Grundsteuer wird bundesweit auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts reformiert. Ab 2025 sollen deshalb neue Berechnungsgrundlagen gelten. Grundstücks- und Immobilienbesitzer wurden verpflichtet, dazu Erklärungen mit einer Vielzahl von Informationen abzugeben. Auf dieser Basis erließ die Steuerverwaltung sogenannte Grundsteuerwertbescheide. Über die tatsächliche Grundsteuerbelastung sagt das aber immer noch nichts aus. Denn nicht nur der jetzt gesenkte Hebesatz muss da mit eingerechnet werden, sondern auch die sogenannte Messzahl. Und auch bei bei diesem Wert ändert sich 2025 etwas. Wir halten Sie auf dem Laufenden. 

Simone Jacobius und vdgn (www.vdgn.de)